Ausbildungswesen - Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e. V. / Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg

Ausbildungswesen


Neue Ausbildungsverträge für das Jahr 2024 

Ansprechpartnerin

im Bereich Ausbildungswesen:


Frau Martina Mustapic

Tel: 0711 / 728 55 35 

Fax: 0711 / 728 85 77 

E-Mail: ausbildung@fachverband-ot.eu 

Bitte vergessen Sie nicht, nach Eingang eines neuen Ausbildungsverhältnisses den Ausbildungsvertrag sowie alle anderen einhergehenden Unterlagen diesbezüglich (z. B. Änderung Schwerpunkt) auch an die Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg zu senden. 

Adresse

Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg

Zettachring 6 • 70567 Stuttgart

Tel: 0711 / 728 55 35

E-Mail: ausbildung@fachverband-ot.eu

 

Ansprechpartnerin:

Martina Mustapic

 

 


 

Bestellformular Berichtshefte

Hier können Sie sich das neue Bestellformular für Berichtshefte ausdrucken oder herunterladen:

 

Download:

 

Bestellformular Berichtshefte.pdf

 

 


 

Anmeldung der Auszubildenden bei der Landesinnung

Hier können Sie sich das Anmeldeformular (Personalbogen) für Ihre Auszubildenden bei der Landesinnung ausdrucken oder herunterladen.

 

Download:

 

Anmeldung der Auszubildenden.pdf

 

 



 

Ausbildungsatlas der Technischen Orthopädie

als Broschüre erschienen

In einer fünfteiligen Serie hat das Fachmaganzin ORTHOPÄDIE TECHNIK ab Oktober 2018 die Ausbildungs- und Karrierewege in der Technischen Orthopädie dokumentiert. In Zusammenarbeit mit der ISPO Deutschland und dem Verlag C. Maurer Fachmedien ist nun vom Verlag Orthopädie Technik eine Broschüre herausgegeben worden, die alle Teile in einer Publikation zusammenfasst.

Vorgestellt werden die Gesellen- und Meisterausbildung in den Handwerksberufen Orthopädie-Technik und Orthopädie-Schuhtechnik, die Bachelor- und Masterstudiengänge in der Technischen Orthopädie, vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote sowie die Ausbildungsstandards der ISPO International.

 

Hier können Sie die Broschüre einsehen und herunterladen:

 

Download:

 

Ausbildungsbroschüre.pdf

 

Quelle: BIV Montagsbrief vom 20. März 2019 



 

Praxishilfen zur Ausbildungsordnung

Hier können Sie die Praxishilfen zur Ausbildungsordnung einsehen und downloaden.


Download:


Praxishilfen zur Ausbildungsordnung.pdf

 

 


 

Hier können Sie die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen der Meisterprüfung online lesen.

Alternativ dazu können sie sich die Verordnung herunterladen.

Download:

 


Ausbildungsberufsbild

Sie können sich dazu die Verordnung herunterladen.

Download:

 

Die Ausbildungsverträge werden von der örtlich zuständigen Handwerkskammer herausgegeben.

 

 

Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Orthopädietechnik-Mechaniker /- in

 

Download:

 


Anleitung Ausbildungsnachweise

Laden Sie sich Musterbeispiele für die Erstellung der Ausbildungsnachweise herunter.

Download:

Ausbildungsvergütungen 

Empfehlung der Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg

Hier können Sie die Empfehlung der Landesinnung zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das Jahr 2024 einsehen und herunterladen:

 

Empfehlung Ausbildungsvergütung.pdf

 



Einführung der gesetzlichen Mindesausbildungsvergütung zum

1. Januar 2020

 

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) wurde zum 1. Januar 2020 erstmals eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende eingeführt. Hieraus ergeben sich im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 folgende Untergrenzen für die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung:

 

Beginn der

Ausbildung

 

 

 

1. Ausbildungs-

jahr

2. Ausbildungs-

Jahr

 

+ 18 Prozent

3. Ausbildungs-

Jahr

 

+ 35 Prozent

4. Ausbildungs-

Jahr

 

+ 40 Prozent

 

2020

 

(1.1.-31.12.2020)

 

 

515,00 €

 

607,70 €

 

(515 € + 18 Prozent)

 

695,25 €

 

(515 € + 35 Prozent)

 

721,00 €

 

(515 € + 40 Prozent)

 

2021

 

(1.1.-31.12.2021)

 

 

550,00 €

 

 

649,00 €

 

(550 € + 18 Prozent) 

 

 

742,50 €

 

(550 € + 35 Prozent) 

 

770,00 €

 

(550 € + 40 Prozent) 

 

2022

 

(1.1.-31.12.2022)

 

 

585,00 €

 

 

690,30 €

 

(585 € + 18 Prozent) 

 

 

789,75 €

 

(585 € + 35 Prozent) 

 

819,00 €

 

(585 € + 40 Prozent) 

 

2023

 

(1.1.-31.12.2023)

 

 

620,00 €

 

 

731,60 €

 

(620 € + 18 Prozent) 

 

 

837,00 €

 

(620 € + 35 Prozent) 

 

868,00 €

 

(620 € + 40 Prozent) 

 

 

Ergänzend erlauben wir uns folgende Ausführungen:

 

-  Ab dem 1. Januar 2020 haben Auszubildende gegenüber dem Ausbildenden einen

Rechtsanspruch auf die Zahlung der jeweils geltenden gesetzlichen

Mindestausbildungsvergütung. Ab diesem Zeitpunkt darf die monatliche

Ausbildungsvergütung die gesetzlich vorgegebenen Werte grundsätzlich nicht mehr

unterschreiten.

 

Die Mindestausbildungsvergütungen gelten für alle ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossenen Berufsausbildungsverträge. Dies umfasst den erstmaligen Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses und gilt auch für einen im Jahr 2020 erfolgten Neuabschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses in Folge eines Ausbildungsplatzwechsels zu einem anderen Ausbildenden.

 

-        Auf bestehende Berufsausbildungsverträge, die bis zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen wurden, gelten die Mindestausbildungsvergütungen nicht.

 

-        Ab dem Jahr 2024 steht die Mindestausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr heute noch nicht fest, sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung spätestens im November 2023 bekanntgegeben.

 

-        Selbstverständlich können höhere Ausbildungsvergütungen als die

Mindestausbildungsvergütungen den Auszubildenden bezahlt werden.

 

-        Wir weisen darauf hin, dass in unserem Bereich keinerlei Tarifverträge Gültigkeit haben.

 

-        Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Handwerkskammern die Berufsausbildungsverträge in Bezug auf die Mindestausbildungsvergütung überprüfen und diese in die Lehrlingsrolle nicht eintragen, sofern die Vorschriften über die Mindestausbildungsvergütung nicht eingehalten werden

 

-        Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung haben, weisen wir darauf hin, dass wir Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) in unserem Internetsystem unter

Fachverband > Interner Bereich > Vereinbarungen > Sonstige Dokumente hinterlegt haben. Diese können dort abgerufen werden.

 





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