Präqualifizierungsverfahren - Fachverband Orthopädie-Technik Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e. V. / Landesinnung für Orthopädie-Technik Baden-Württemberg

Präqualifizierungsverfahren


Nach den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund und den gesetzlichen Regelungen muss seit dem 01.01.2011 bei Firmenneugründungen und Filialgründungen sowie bei wesentlichen Änderungen in einem Unternehmen das sog. Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden.

 

Der Vdek Bundesverband hat hierzu eine Stellungnahme ausgearbeitet in der die FAQ’s, d. h. die am häufigsten gestellten Fragen dargestellt und beantwortet werden. Diese Stellungnahme ist in Anlage beigefügt.

 

Aus den Anlagen gehen auch die derzeit benannten Präqualifizierungsstellen hervor, ferner die Präqualifizierungskriterien.

 

Sollten Sie eine Präqualifizierung anstreben raten wir an, mit einer der benannten Präqualifizierungsstellen Kontakt aufzunehmen.

 

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass für bisher zugelassene Leistungserbringer eine dreijährige Übergangsfrist gilt, in dieser Frist muss einmal das Präqualifizierungsverfahren durchlaufen werden.

 

Abschließend erlauben wir uns mitzuteilen, dass die bei einer Präqualifizierungsstelle durchgeführte Präqualifizierung für alle Kassen und Kostenträger bindend ist. Die Präqualifizierung ist erforderlich um an Ausschreibungen und Verträgen zukünftig teilzunehmen.

 

Downloads:

   

 ( Der Suchbegriff lautet: Präqualifizierung )






© Copyright 2013 - 2018 Fachverband/Landesinnung. Alle Rechte vorbehalten.