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Nach den Empfehlungen des Spitzenverbands Bund und den gesetzlichen Regelungen muss seit dem 01.01.2011 bei Firmenneugründungen und Filialgründungen sowie bei wesentlichen Änderungen in einem Unternehmen das sog. Präqualifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Der Vdek Bundesverband hat hierzu eine Stellungnahme ausgearbeitet in der die FAQ’s, d. h. die am häufigsten gestellten Fragen dargestellt und beantwortet werden. Diese Stellungnahme ist in Anlage beigefügt.

Aus den Anlagen gehen auch die derzeit benannten Präqualifizierungsstellen hervor, ferner die Präqualifizierungskriterien.

Sollten Sie eine Präqualifizierung anstreben raten wir an, mit einer der benannten Präqualifizierungsstellen Kontakt aufzunehmen.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass für bisher zugelassene Leistungserbringer eine dreijährige Übergangsfrist gilt, in dieser Frist muss einmal das Präqualifizierungsverfahren durchlaufen werden.

Abschließend erlauben wir uns mitzuteilen, dass die bei einer Präqualifizierungsstelle durchgeführte Präqualifizierung für alle Kassen und Kostenträger bindend ist. Die Präqualifizierung ist erforderlich um an Ausschreibungen und Verträgen zukünftig teilzunehmen.

Download:
1. Liste-PQ-Stellen.pdf
2. FAQs des Vdek.pdf
3. Empfehlungen zur Präqualifizierung.pdf
4. Empfehlung für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen.pdf
5. Anforderungen Voraussetzungen.pdf
Begehungsbogen PG 05.pdf
Begehungsbogen PG 08.pdf
Begehungsbogen PG 20.pdf
Begehungsbogen PG 23.pdf
Begehungsbogen PG 24.pdf
Begehungsbogen PG 25.pdf
Begehungsbogen PG 26.pdf
Begehungsbogen PG 31.pdf